Rechtssatz
Die in dieser Gesetzesstelle erwähnte Sicherstellung von Legaten kann niemals durch Sequestration, sondern nur auf die im § 1373 ABGB bestimmte Weise gefordert werden.Die in dieser Gesetzesstelle erwähnte Sicherstellung von Legaten kann niemals durch Sequestration, sondern nur auf die im Paragraph 1373, ABGB bestimmte Weise gefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0008244Dokumentnummer
JJR_19590624_OGH0002_0050OB00233_5900000_001