RS OGH 1959/6/25 3Ob61/59

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Veröffentlicht am 25.06.1959
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Norm

ABGB §861
ABGB §863

Rechtssatz

Bildet das Anbot, einen Vertrag auf Übereignung von Liegenschaften gegen Rückzahlung des angezahlten Betrages aufzuheben, eine untrennbare Einheit, und übernimmt der Antragsgegner die Liegenschaft insbesondere durch Verbauung und dauernde Benützung, kann er nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ohne besondere Gründe die Rückzahlung der Anzahlung nicht verweigern.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 61/59
    Entscheidungstext OGH 25.06.1959 3 Ob 61/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0015801

Dokumentnummer

JJR_19590625_OGH0002_0030OB00061_5900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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