Norm
ABGB §1095Rechtssatz
Die OHG ist kein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt; daher folgt aus ihrer Löschung im Handelsregister noch nicht das Erlöschen eines zu ihren Gunsten einverleibten Bestandrechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024862Dokumentnummer
JJR_19590701_OGH0002_0050OB00317_5900000_001