Norm
ABGB §1120 BbRechtssatz
Im Falle der Beschränkung des Kündigungsrechtes nach dem MG kann die Unterlassung der Kündigung nicht als stillschweigender Eintritt in den Vertrag gedeutet werden. Das gleiche gilt für Zinsannahme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0026026Dokumentnummer
JJR_19590708_OGH0002_0030OB00247_5900000_002