RS OGH 1959/7/13 2Ob342/59

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Veröffentlicht am 13.07.1959
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Norm

ABGB §1306a

Rechtssatz

Notstand liegt vor, wenn jemand, dessen Wohnung von einer Besatzungsmacht beschlagnahmt wurde, von dieser auf seinen Hinweis in eine bestimmte andere Wohnung eingewiesen wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 342/59
    Entscheidungstext OGH 13.07.1959 2 Ob 342/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0027186

Dokumentnummer

JJR_19590713_OGH0002_0020OB00342_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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