Norm
StVO §19 Abs1 BIaRechtssatz
Die Vorrangsregel des § 19 Abs 4 StPolO gilt auch für die Einmündigung eines Platzes in eine Straße; dabei ist es gleichgültig, ob der Verkehr auf der in Betracht kommenden Fläche stark oder schwach ist und ob es sich um eine Sackgasse handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0074330Dokumentnummer
JJR_19590713_OGH0002_0020OB00332_5900000_001