Norm
ABGB §878Rechtssatz
Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin") verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen, ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025113Dokumentnummer
JJR_19590805_OGH0002_0010OB00192_5900000_001