Rechtssatz
Der Versicherer des zum Schadenersatz an den Geschädigten Verurteilten ist nicht berechtigt, gemäß § 67 VVG vom Mitschuldigen den Ersatz des aliquoten Teiles der an den Verletzten bezahlten Prozeßkosten zu verlangen.Der Versicherer des zum Schadenersatz an den Geschädigten Verurteilten ist nicht berechtigt, gemäß Paragraph 67, VVG vom Mitschuldigen den Ersatz des aliquoten Teiles der an den Verletzten bezahlten Prozeßkosten zu verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0028336Dokumentnummer
JJR_19590909_OGH0002_0020OB00398_5900000_001