RS OGH 2023/10/25 2Ob428/59; 2Ob265/62; 2Ob136/63; 2Ob20/69; 2Ob165/23p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1959
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Norm

ABGB §1295 ff IId1
ABGB §1311
KraftfVerkG §7 Abs3
KFG 1955 §85 Abs6

Rechtssatz

Verschuldenshaftung eines Halters, der nicht jede ihm zumutbare Sicherungsmaßnahme gegen eine mißbräuchliche und die Allgemeinheit gefährdende Benützung seines Kraftfahrzeugs getroffen hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 428/59
    Entscheidungstext OGH 16.09.1959 2 Ob 428/59
    Veröff: JBl 1959,595
  • 2 Ob 265/62
    Entscheidungstext OGH 11.10.1962 2 Ob 265/62
    Veröff: ZVR 1963/238 S 240
  • 2 Ob 136/63
    Entscheidungstext OGH 30.05.1963 2 Ob 136/63
    Beisatz: Seitenfenster des Personenkraftwagen offengelassen, Zündung auf Garageneinstellung. (T1) Veröff: ZVR 1963/271 S 267
  • 2 Ob 20/69
    Entscheidungstext OGH 13.02.1969 2 Ob 20/69
    Beisatz: Haftung eines Autobesitzers, der das Fahrzeug einem jugendlichen Mechanikerlehrling überläßt, ohne sich einen Führerschein vorweisen zu lassen, wenn der Autofahrer keine ausreichende Maßnahme dagegen trifft, daß der Übernehmer des Fahrzeuges, der keinen Führerschein besitzt, während der Zeit der Reparatur des Fahrzeuges eine Fahrt unternimmt. (T2) Veröff: ZVR 1969/289 S 264
  • RS0038787">2 Ob 165/23p
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.10.2023 2 Ob 165/23p
    vgl; Beisatz: Durch die bloße Ermöglichung der bestimmungsgemäßen Verwendung eines mit gesetzlich nicht vorgeschriebenen Löschgeräten ausgestatteten LKWs ohne vorherige Einschulung in deren Handhabung wird – zumindest ohne Hinzutreten weiterer (brandgefahrenerhöhender) Umstände – keine (Brand-)Gefahrenquelle für die Allgemeinheit geschaffen, die besondere, vorbeugende Vorkehrungen, insbesondere von Schulungen in Bezug auf die Verwendung von Löschgeräten erfordern würde. (T3)

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0038787

Im RIS seit

16.09.1959

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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