Norm
ZPO §224 Abs1 Z4Rechtssatz
Eine Klage eines Mieters gegen einen anderen Mieter auf Zuhaltung einer Wohnungstauschvereinbarung - das Begehren lautet auf Übergabe Zug um Zug gegen Übergabe der Tauschwohnung - ist keine Ferialsache im Sinne des § 224 Abs 1 Z 4 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0037412Dokumentnummer
JJR_19591002_OGH0002_0060OB00297_5900000_001