Norm
MG §7 BRechtssatz
Der Entscheidung über einen Erhöhungsantrag nach § 7 MG, dem eine geplante Generalreparatur eines Hauses zugrunde liegt steht nicht die Rechtskraft eines früher ergangenen Mietkommissionserkenntnisses entgegen, mit dem eine Zinserhöhung zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten bewilligt worden war, die auch einen Teil der jetzt vorgelegten Kostenvoranschläge bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0041524Dokumentnummer
JJR_19591007_OGH0002_0050OB00395_5900000_001