Norm
EO §54Rechtssatz
In einem Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 355 EO ist die Behauptung eines Zuwiderhandelns gegen den Exekutiongstitel nicht Voraussetzung der Exekutionsbewilligung.In einem Antrag auf Bewilligung der Exekution nach Paragraph 355, EO ist die Behauptung eines Zuwiderhandelns gegen den Exekutiongstitel nicht Voraussetzung der Exekutionsbewilligung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001905Dokumentnummer
JJR_19591021_OGH0002_0030OB00412_5900000_001