Norm
StVO §14 Abs1Rechtssatz
Weder ein Umkehren noch Rückwärtsfahren im Sinne der §§ 14 Abs 3 StPolG und 16 Abs 3 StPolO liegt vor, wenn ein Lastkraftwagenlenker in eine Sachgasse einfährt, daß er den Lastkraftwagen zuerst quer stellt und dann im Rückwärtsgang in die Sackgasse fährt.Weder ein Umkehren noch Rückwärtsfahren im Sinne der Paragraphen 14, Absatz 3, StPolG und 16 Absatz 3, StPolO liegt vor, wenn ein Lastkraftwagenlenker in eine Sachgasse einfährt, daß er den Lastkraftwagen zuerst quer stellt und dann im Rückwärtsgang in die Sackgasse fährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0073976Dokumentnummer
JJR_19591021_OGH0002_0020OB00482_5900000_001