RS OGH 1959/10/21 6Ob373/59, 2Ob586/86

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Veröffentlicht am 21.10.1959
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Norm

ABGB §233 C
ABGB §430
ABGB §440
ABGB §1295 III

Rechtssatz

Die Schenkung einer Liegenschaft an den Minderjährigen ist als sittenwidrig pflegschaftsbehördlich nicht zu genehmigen, wenn die Schenkung die Schädigung eines Dritten bezweckt, an den die Liegenschaft zu übergehen der Schenker schuldrechtlich verpflichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0049200

Dokumentnummer

JJR_19591021_OGH0002_0060OB00373_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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