Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß die Nachtragserbteilung nach § 14 a Krnt HöfeG im außerstreitigen Verfahren durchgeführt werden müsse.Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß die Nachtragserbteilung nach Paragraph 14, a Krnt HöfeG im außerstreitigen Verfahren durchgeführt werden müsse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0085731Dokumentnummer
JJR_19591022_OGH0002_0010OB00290_5900000_001