RS OGH 2022/3/29 2Ob169/59, 2Ob399/58, 2Ob386/60, 5Ob110/61, 6Ob32/63, 7Ob312/63, 5Ob81/65, 5Ob54/66

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Veröffentlicht am 28.10.1959
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Rechtssatz

Der Vertrag ist noch nicht abgeschlossen, wenn einzelne Fragen nach der Vereinbarung vorbehalten sind; es ist gleichgültig, ob es sich dabei um wesentliche oder unwesentliche Bestimmungen handelt; der Vertrag kommt nicht früher zustande, als bis die volle Einigung hierüber erzielt ist (Kaufvertrag über eine Liegenschaft).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0013972

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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