Norm
ABGB §167 bRechtssatz
Das Gericht hat auch dann, wenn die Kindesmutter ihren Anspruch auf Ersatz der für das Kind aufgewendeten Transportkosten und Krankenhauskosten und Hinweis auf § 167 ABGB geltend macht, den vorgetragenen Sachverhalt nach allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (§ 1042 ABGB !) zu überprüfen.Das Gericht hat auch dann, wenn die Kindesmutter ihren Anspruch auf Ersatz der für das Kind aufgewendeten Transportkosten und Krankenhauskosten und Hinweis auf Paragraph 167, ABGB geltend macht, den vorgetragenen Sachverhalt nach allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (Paragraph 1042, ABGB !) zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0048401Dokumentnummer
JJR_19591028_OGH0002_0050OB00442_5900000_001