RS OGH 1959/10/28 3Ob424/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1959
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Norm

EO §1 Z5 IIE
EO §7
EO §355 XIV

Rechtssatz

Vollstreckbarkeit eines Vergleiches, worin sich ein Gast der AKM gegenüber verpflichtet, "der AKM zur ausschließlichen Verwertung zustehenden Rechte nicht zu stören, insbesondere die öffentliche Aufführung geschützter Werke des Werkbestandes der Klägerin im Betrieb seines Gasthauses durch Wiedergabe lebender oder mechanischer Musik, durch wen oder welche Art immer, zu unterlassen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 424/59
    Entscheidungstext OGH 28.10.1959 3 Ob 424/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0000104

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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