RS OGH 1959/11/11 1Ob326/59

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Veröffentlicht am 11.11.1959
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Norm

ZPO §398

Rechtssatz

Wird eine innerhalb der erteilten Frist erstattete Klagsbeantwortung - wenn auch zu Unrecht - rechtskräftig zurückgewiesen, dann ist (wenn innerhalb dieser Frist keine Klagebeantwortung vorgelegt wird) über Antrag gemäß § 398 ZPO ein Versäumungsurteil zu fällen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 326/59
    Entscheidungstext OGH 11.11.1959 1 Ob 326/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0041007

Dokumentnummer

JJR_19591111_OGH0002_0010OB00326_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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