Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Der Witwer einer tödlich verunglückten Ehefrau hat im Rahmen ihrer Beistandspflicht (§§ 44, 92 ABGB) insoweit Anspruch auf Ersatz des Entgangenen im Sinne des § 1327 ABGB, als die von der Gattin geleistete Arbeit eine anderweitige Tätigkeit des Mannes erübrigte (von einer Bäuerin betriebene Schweinezucht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0031610Dokumentnummer
JJR_19591111_OGH0002_0020OB00566_5900000_001