RS OGH 1959/11/25 6Ob364/59

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Veröffentlicht am 25.11.1959
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Norm

ABGB §372 IIc1

Rechtssatz

Zur Frage der Aktivlegitimation des Mieters, der Räumungsklage gegen den das Bestandobjekt innehabenden Dritten erhebt: Es genügt, wenn der klägerische Mieter auf Grund eines früheren Mietvertrages im Besitz des Bestandobjektes war und dieses seither an den Hauseigentümer nicht zurückstellte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 364/59
    Entscheidungstext OGH 25.11.1959 6 Ob 364/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0012077

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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