Norm
ABGB §372 IIc1Rechtssatz
Zur Frage der Aktivlegitimation des Mieters, der Räumungsklage gegen den das Bestandobjekt innehabenden Dritten erhebt: Es genügt, wenn der klägerische Mieter auf Grund eines früheren Mietvertrages im Besitz des Bestandobjektes war und dieses seither an den Hauseigentümer nicht zurückstellte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0012077Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009