Norm
ASVG §332 CRechtssatz
Der Sozialversicherungsträger kann vom Schädiger den Ersatz seines gesamten Aufwandes für den Sozialversicherten verlangen, wenn dieser Aufwand in den um den Mitverschuldensanteil gekürzten kongruenten Ansprüchen des Sozialversicherten gegen den Schädiger für den gleichen Zeitraum Deckung findet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0085393Im RIS seit
25.11.1959Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025