Norm
MahnG §19Rechtssatz
Unzulässigkeit des Revisionsrekurses: Anwendbarkeit des Judikat Nr 61 neu, wenn das Erstgericht, das den Zahlungsbefehl erlassen hatte, nach Erhebung des Widerspruchs die Klage wegen verzichtbarer sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen hat, das Rekursgericht aber dem Erstgericht aufgetragen hat, sich der Verhandlung und Urteilsfällung zu unterziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0043730Dokumentnummer
JJR_19591202_OGH0002_0020OB00642_5900000_001