Norm
ABGB §833 ARechtssatz
Besteht ein Einverständnis aller vier Miteigentümer über einen Erlag des Kaufpreises für die gesamte Liegenschaft zur gemeinsamen Verfügung aller vier Miteigentümer nicht, sind zwei 1/4-Eigentümer nicht befugt, den Erlag sämtlicher Kaufpreisanteile zur gemeinsamen Verfügung aller Miteigentümer zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0013392Dokumentnummer
JJR_19591202_OGH0002_0060OB00398_5900000_001