RS OGH 1959/12/15 4Ob111/59, 9ObA10/09z, 9ObA86/11d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1959
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 CIIo4
ABGB §1380

Rechtssatz

Ein Vergleich, dass ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die vom Dienstgeber zu zahlende Pension angerechnet werden soll, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten, da es sich hiebei nicht um die Abtretung eines Anspruches aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, sondern darum, dass ab dem Zeitpunkt eines Rentenanfalls der Pensionsanspruch des Dienstnehmers gegen den Dienstgeber gekürzt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 111/59
    Entscheidungstext OGH 15.12.1959 4 Ob 111/59
    Veröff: SozM IA/e,375
  • 9 ObA 10/09z
    Entscheidungstext OGH 01.04.2009 9 ObA 10/09z
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Einrechnungsbestimmung in einer Betriebsvereinbarung. (T1)
  • 9 ObA 86/11d
    Entscheidungstext OGH 29.08.2011 9 ObA 86/11d
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024638

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten