Norm
ABGB §879 CIIo4Rechtssatz
Ein Vergleich, dass ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die vom Dienstgeber zu zahlende Pension angerechnet werden soll, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten, da es sich hiebei nicht um die Abtretung eines Anspruches aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, sondern darum, dass ab dem Zeitpunkt eines Rentenanfalls der Pensionsanspruch des Dienstnehmers gegen den Dienstgeber gekürzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024638Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011