RS OGH 2016/12/19 5Ob618/59, 1Ob585/89, 5Ob221/16k

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Veröffentlicht am 13.01.1960
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Norm

NWG §2 Abs1

Rechtssatz

Es liegt nicht in der Absicht des Gesetzes, dem Eigentümer des Grundes einen Notweg nicht zuzugestehen, wenn er den Bedarf nach einem solchen durch einen freien Willensentschluß, nämlich durch die Intensivierung der Nutzung, selbst geschaffen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0071097

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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