Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Durch die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm gegenüber ausgesprochenen fristlosen Kündigung wird die Verjährung seiner aus § 615 BGB sich ergebenden Gehaltszahlungsansprüche nicht unterbrochen.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1960:RS0104334Dokumentnummer
JJR_19600201_AUSL000_005AZR00020_5800000_001