RS OGH 1960/2/1 5AZR20/58

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Veröffentlicht am 01.02.1960
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Norm

ABGB §1497 III

Rechtssatz

Durch die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm gegenüber ausgesprochenen fristlosen Kündigung wird die Verjährung seiner aus § 615 BGB sich ergebenden Gehaltszahlungsansprüche nicht unterbrochen.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1960:RS0104334

Dokumentnummer

JJR_19600201_AUSL000_005AZR00020_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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