RS OGH 1960/2/25 5Ob41/60

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Veröffentlicht am 25.02.1960
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Norm

ABGB §1401

Rechtssatz

Eine Rückforderung des vom Angewiesenen Geleisteten auf Grund eines Mangel im Deckungsverhältnis ist in der Regel ausgeschlossen; sie ist nur ausnahmsweise möglich, wenn das Deckungsverhältnis Geschäftsgrundlage der vom Angewiesenen an den Anweisungsempfänger geleisteten Zahlung war.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 41/60
    Entscheidungstext OGH 25.02.1960 5 Ob 41/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0033073

Dokumentnummer

JJR_19600225_OGH0002_0050OB00041_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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