Norm
ABGB §1401Rechtssatz
Eine Rückforderung des vom Angewiesenen Geleisteten auf Grund eines Mangel im Deckungsverhältnis ist in der Regel ausgeschlossen; sie ist nur ausnahmsweise möglich, wenn das Deckungsverhältnis Geschäftsgrundlage der vom Angewiesenen an den Anweisungsempfänger geleisteten Zahlung war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0033073Dokumentnummer
JJR_19600225_OGH0002_0050OB00041_6000000_001