RS OGH 1961/1/17 4Ob19/60, 4Ob172/60

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Veröffentlicht am 08.03.1960
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Norm

AngG §17 Abs4 III
ArbUrlG §3
  1. AngG Art. 1 § 17 heute
  2. AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976

Rechtssatz

Der im § 17 Abs 4 AngG ausgesprochene Grundsatz der Gleichstellung von Dienstzeiten als Arbeiter und als Angestellter für die Urlaubsbemessung gilt auch für den Übertritt des Chorsängers eines Theaters in das Arbeiterverhältnis.Der im Paragraph 17, Absatz 4, AngG ausgesprochene Grundsatz der Gleichstellung von Dienstzeiten als Arbeiter und als Angestellter für die Urlaubsbemessung gilt auch für den Übertritt des Chorsängers eines Theaters in das Arbeiterverhältnis.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Anrechnung, Vordienstzeitenanrechnung, Änderung, Urlaubsgesetz, Sänger, Dienstverhältnis, Übernahme, Angestelltenverhältnis, Bemessung, Berechnung, Höhe, Ausmaß, Dauer, Urlaubsanspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0028244

Dokumentnummer

JJR_19600308_OGH0002_0040OB00019_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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