RS OGH 1960/3/9 6Ob72/60

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Veröffentlicht am 09.03.1960
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Rechtssatz

Der beschränkt Entmündigte hat ein Beschwerdeinteresse an der Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses, daß eine Ermächtigung zur Prozeßführung gemäß § 2 ZPO nicht erforderlich ist.Der beschränkt Entmündigte hat ein Beschwerdeinteresse an der Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses, daß eine Ermächtigung zur Prozeßführung gemäß Paragraph 2, ZPO nicht erforderlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0006575

Dokumentnummer

JJR_19600309_OGH0002_0060OB00072_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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