Norm
AHG §1 Cd1aRechtssatz
Kein Verschulden eines Notars, der a) von einem noch nicht Erbserklärten eine Kostenvorschuß für die Nachsuche nach einem Testament begehrt, b) die Löschung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes zugunsten einer bestimmten Person auf Grund eines Totenscheines für diese Person veranlaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0049776Dokumentnummer
JJR_19600309_OGH0002_0010OB00360_5900000_001