RS OGH 2024/6/18 2Ob543/59; 2Ob633/57; 8Ob81/79 (8Ob82/79); 8Ob508/87; 5Ob2355/96a; 10Ob88/11f; 6Ob2

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Veröffentlicht am 11.03.1960
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Rechtssatz

Für die schon begonnene Verjährung ist immer das ältere und nicht das neuere Gesetz maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0008685

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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