Norm
StVO §14Rechtssatz
Die gleiche besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht, die der § 16 Abs 2 StPolO für das Rückwärtsfahren auf öffentlichen Verkehrsflächen vorschreibt, ist auch bei jedem Rückwärtsfahren auf einem Privatgrundstück anzuwenden.Die gleiche besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht, die der Paragraph 16, Absatz 2, StPolO für das Rückwärtsfahren auf öffentlichen Verkehrsflächen vorschreibt, ist auch bei jedem Rückwärtsfahren auf einem Privatgrundstück anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073995Dokumentnummer
JJR_19600324_OGH0002_0090OS00392_5900000_001