Norm
ABGB §1080Rechtssatz
Der Kauf mit Umtauschrecht des Käufers ist hinsichtlich der zunächst gelieferten Ware ein unbedingter Kauf. Ein Wandlungsanspruch ohne Geltendmachung des Umtauschrechtes (das eine Art facultas alternativa ist) ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0024815Dokumentnummer
JJR_19600325_OGH0002_0060OB00156_6000000_001