Norm
StPO §294 Abs2Rechtssatz
Die bloße Erklärung, das Rechtsmittel der Berufung wegen des Ausmasses der verhängten Strafe anzumelden, ist keine Ausführung dieser Berufung im Sinne des § 294 Abs 2 StPODie bloße Erklärung, das Rechtsmittel der Berufung wegen des Ausmasses der verhängten Strafe anzumelden, ist keine Ausführung dieser Berufung im Sinne des Paragraph 294, Absatz 2, StPO
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100430Dokumentnummer
JJR_19600330_OGH0002_0090OS00088_6000000_002