RS OGH 1960/3/31 Bkd62/59

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Veröffentlicht am 31.03.1960
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Norm

DSt 1872 §33

Rechtssatz

Die schriftliche Anzeige allein ohne vorherige schriftliche oder mündliche Stellungnahme des Beschuldigten und ohne weitere Erhebung des Sachverhaltes genügt nicht zur Fällung eines Schuldspruches - Nichtäußerung des Beschuldigten an sich kein Disziplinarvergehen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 62/59
    Entscheidungstext OGH 31.03.1960 Bkd 62/59
    Veröff: AnwBl 1961,33

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0056035

Dokumentnummer

JJR_19600331_OGH0002_000BKD00062_5900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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