RS OGH 1960/4/4 3Ob132/60

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Veröffentlicht am 04.04.1960
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Norm

ABGB §1052
EO §308 C

Rechtssatz

Wird eine Forderung gepfändet und überwiesen, bei welcher die Leistung von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, so kann der Drittschuldner, der nach Zustellung der Exekutionsbewilligung gezahlt hat, dem betreibenden Gläubiger immer noch einwenden, daß der Verpflichtete die Gegenleistung nicht erbracht habe.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 132/60
    Entscheidungstext OGH 04.04.1960 3 Ob 132/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004075

Dokumentnummer

JJR_19600404_OGH0002_0030OB00132_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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