RS OGH 1960/4/26 3Ob119/60 (3Ob120/60)

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Veröffentlicht am 26.04.1960
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Rechtssatz

Der Vermächtnisnehmer hat nicht unter allen Umständen ohne Rücksicht auf den ablehnenden Standpunkt der Erben ein Recht auf die Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG.Der Vermächtnisnehmer hat nicht unter allen Umständen ohne Rücksicht auf den ablehnenden Standpunkt der Erben ein Recht auf die Amtsbestätigung nach Paragraph 178, AußStrG.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 119/60
    Entscheidungstext OGH 26.04.1960 3 Ob 119/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0008384

Dokumentnummer

JJR_19600426_OGH0002_0030OB00119_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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