Norm
ABGB §890 Satz1Rechtssatz
Sind mehrere Mitschuldner zur Herausgabe eines Wechsels verpflichtet, so müssen nicht alle Mitschuldner gemeinsam geklagt werden, sondern nur diejenigen, die den Wechsel tatsächlich besitzen und über ihn verfügen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0023800Dokumentnummer
JJR_19600428_OGH0002_0010OB00106_6000000_001