RS OGH 1960/4/28 1Ob106/60

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Veröffentlicht am 28.04.1960
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Norm

ABGB §890 Satz1

Rechtssatz

Sind mehrere Mitschuldner zur Herausgabe eines Wechsels verpflichtet, so müssen nicht alle Mitschuldner gemeinsam geklagt werden, sondern nur diejenigen, die den Wechsel tatsächlich besitzen und über ihn verfügen können.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 106/60
    Entscheidungstext OGH 28.04.1960 1 Ob 106/60
    Veröff: EvBl 1960/288 S 493

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0023800

Dokumentnummer

JJR_19600428_OGH0002_0010OB00106_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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