RS OGH 1960/5/17 4Ob66/60

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Veröffentlicht am 17.05.1960
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Norm

stmk LAO §33 lite

Rechtssatz

Ein Entlassungsgrund nach § 33 lit e der stmk LAO = LAG liegt nicht vor, wenn ein nicht gewalttätig veranlagter, schwerhöriger und daher empfindlicher Holzfäller in Erregung einen Arbeitskollegen, der sich ihm mit drohenden Worten und herausfordernd in den Weg gestellt hat, mit der Hand am Hals anfaßte, ohne ihn zu würgen, und wegstieß, wodurch dieser weder gestolpert noch gefallen ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 66/60
    Entscheidungstext OGH 17.05.1960 4 Ob 66/60
    Veröff: Arb 7238

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0066262

Dokumentnummer

JJR_19600517_OGH0002_0040OB00066_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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