RS OGH 1960/7/13 3Ob251/60

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Veröffentlicht am 13.07.1960
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Norm

EO §341 E
  1. EO § 341 heute
  2. EO § 341 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 341 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Wenn aus dem Grunde des § 341 Abs 1 EO die Exekution gegen das Unternehem einzustellen war, hatte sich diese Einstellung auch auf die dem Unternehmen erteilten Konzessionen und Gewerbeberechtigungen zu erstrecken (Vgl DREvBl 1938/274).Wenn aus dem Grunde des Paragraph 341, Absatz eins, EO die Exekution gegen das Unternehem einzustellen war, hatte sich diese Einstellung auch auf die dem Unternehmen erteilten Konzessionen und Gewerbeberechtigungen zu erstrecken (Vgl DREvBl 1938/274).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004263

Dokumentnummer

JJR_19600713_OGH0002_0030OB00251_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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