Norm
EO §341 FRechtssatz
Pfändung eines Drogerieunternehmens, dem eine Konzession nach § 15 Z 14 GewO und eine Gewerbeberechtigung zur Führung der in Drogerien üblicherweise geführten Artikel zu Grunde liegt.Pfändung eines Drogerieunternehmens, dem eine Konzession nach Paragraph 15, Ziffer 14, GewO und eine Gewerbeberechtigung zur Führung der in Drogerien üblicherweise geführten Artikel zu Grunde liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004266Dokumentnummer
JJR_19600713_OGH0002_0030OB00251_6000000_002