RS OGH 1960/7/18 GR202/60 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 18.07.1960
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Norm

MuSchG §12

Rechtssatz

BMfHuW 18.7.1960, GR 202/60

Musterrechtliche Gleichheit zwischen dem hinterlegten Muster und dem Eingriffsgegenstand ist schon dann gegeben, wenn der Eingriffsgegenstand dem geschützten Muster so ähnlich ist, daß er bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit nicht leicht von ihm unterschieden werden kann. Auf den Gesichtswinkel der Musterzeichnung kommt es dabei nicht an.

Entscheidungstexte

  • GR 202/60
    Entscheidungstext SON 18.07.1960 GR 202/60
    Veröff: PBl 1964,174 = ÖBl 1964,86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:SON0002:1960:RS0105525

Dokumentnummer

JJR_19600718_SON0002_0000GR00202_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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