RS OGH 2002/5/6 1Ob232/60; 1Ob264/72; 2Ob80/76 (2Ob286/76); 3Ob2022/96s; 1Ob58/02i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.1960
beobachten
merken

Rechtssatz

Über ein Rechtsmittel des Nebenintervenienten ist erst dann zu entscheiden, wenn über einen gegen die Zulassung des Nebenintervenienten erhobenen Zurückweisungsantrag rechtskräftig entschieden ist (ergibt sich aus der Zurückstellung des Rechtsmittels an die Unterinstanz: ähnlich SZ 10/180).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0035448

Im RIS seit

20.07.1960

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten