RS OGH 2000/12/20 4Ob343/60, 4Ob319/61, 4Ob519/90, 4Ob284/00v

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Veröffentlicht am 03.08.1960
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Rechtssatz

Der Betrieb des Unternehmens des Konkurrenten ist dann gefährdet, wenn die wirtschaftliche Stellung und damit auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Konkurrenten untergraben werden. Maßgebend ist stets die objektive Eignung, dem Konkurrenten Nachteile in der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit zuzufügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0079613

Dokumentnummer

JJR_19600803_OGH0002_0040OB00343_6000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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