RS OGH 1960/9/9 2Ob297/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1960
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Norm

StVO §17 Abs2

Rechtssatz

Wenn ein Straßenbahnzug geraume Zeit in einer Haltestelle steht, ohne daß Personen aussteigen oder einsteigen, so darf ein Kraftfahrer darauf vertrauen, daß das Aussteigen und Einsteigen bereits beendet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0074282

Dokumentnummer

JJR_19600909_OGH0002_0020OB00297_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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