RS OGH 1960/9/9 3Ob214/60

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Veröffentlicht am 09.09.1960
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Norm

VersVG §12 Abs2
VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Hemmung der zweijährigen Verjährung, wenn die beklagte Versicherungsgesellschaft zugesteht, nach der Schadensmeldung nach längerer Zeit mit einem Schreiben die Behandlung des Schadensfalles mangels Deckung abgelehnt und den Geschädigten auf die Klagefrist von sechs Monaten hingewiesen zu haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0080178

Dokumentnummer

JJR_19600909_OGH0002_0030OB00214_6000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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