RS OGH 1993/2/18 4Ob522/60, 8Ob579/89, 8Ob1512/93

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Veröffentlicht am 13.09.1960
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Rechtssatz

Wurde ein schriftliches Testament vom Erblasser später schriftlich widerrufen, dann ist dem Erbansprecher, der die Erbserklärung auf Grund des Testamentes abgibt und gleichzeitig ohne nähere Begründung die Echtheit des Widerrufs bestreitet, gegenüber dem gesetzlichen Erben die Klägerrolle zuzuteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0012159

Dokumentnummer

JJR_19600913_OGH0002_0040OB00522_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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