RS OGH 2022/1/31 6Ob269/60, 5Ob54/67, 5Ob15/68, 6Ob248/69, 8Ob177/70, 5Ob167/70, 2Ob385/70 (2Ob386/7

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Veröffentlicht am 21.09.1960
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Rechtssatz

Sowohl zur Unterbrechung der Verjährung als auch zur Annahme eines wirksamen Verzichtes auf die Einrede der Verjährung ist eine Anerkennung dem Grunde nach hinreichend (vgl Klang 2.Auflage VI S 652).Sowohl zur Unterbrechung der Verjährung als auch zur Annahme eines wirksamen Verzichtes auf die Einrede der Verjährung ist eine Anerkennung dem Grunde nach hinreichend vergleiche Klang 2.Auflage römisch sechs S 652).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0034529

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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