Norm
ABGB §1320 B3Rechtssatz
Ein Tierhalter verletzt seine Verwahrungspflicht, wenn er ein temperamentvolles Pferd auf einer von einer alten und schadhaften Umzäunung umgebenen Weide hält, sodaß das Pferd diese Umzäunung durch Rempeln umlegen und über die schräg gestellten Reste den Weg ins Freie nehmen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0030141Dokumentnummer
JJR_19600930_OGH0002_0020OB00330_6000000_001